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Ziffern

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Ziffern sind die abrechenbaren Leistungen – die Positionen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH) ebenso wie Ihre eigenen Positionen, etwa Analogziffern, Auslagen, Pauschalen oder Produkte. Die Ziffern sind in Kataloge gegliedert. Beim Erfassen von Leistungen im Abrechnungsfall wählen Sie aus diesen Katalogen aus.

Überblick

Die Seite ist zweigeteilt:

Die Schaltflächen über der Ziffernliste (Symbole, der Name erscheint beim Darüberfahren):

Schaltfläche Wirkung
Neue Ziffer anlegen (+) Legt eine Ziffer im gewählten Katalog an
Selektiere Ziffer(n) duplizieren (Kopieren) Kopiert die markierten Ziffern im selben Katalog
Selektierte Ziffer(n) in anderen Katalog verschieben. (Pfeile) Verschiebt die markierten Ziffern; im Fenster Ziffern verschieben wählen Sie den Ziel-Katalog
Selektiere Ziffer(n) in anderen Katalog duplizieren (Einfügen) Kopiert die markierten Ziffern in einen anderen Katalog (Fenster Ziffer(n) kopieren)

Markieren Sie Ziffern über die Kästchen am Zeilenanfang. Ein Doppelklick öffnet eine Ziffer.

Der Katalog „GebüH“

Salvia bringt den Katalog GebüH mit: alle 147 Positionen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (Fassung 2002), dazu die Nummer 2a „homöopathische Erstanamnese“ aus der Beihilfe (steht nicht im Gebührenverzeichnis, Betrag mit dem Beihilfe-Höchstbetrag von 80,00 € vorbelegt).

Feld Bedeutung
Betrag Der Betrag, den Ihre Praxis berechnet (Praxisbetrag). Vorbelegt mit dem GebüH-Höchstbetrag. Ändern Sie ihn hier – Salvia behält ihn auch bei Aktualisierungen.
GebüH von / GebüH bis Die Spanne laut Gebührenverzeichnis, nur zur Orientierung. Steht im Verzeichnis nur „bis“, ist „von“ leer.
Beihilfe bis Höchstbetrag, bis zu dem die Beihilfe des Bundes die Leistung erstattet (Anlage 2 der Bundesbeihilfeverordnung). Leer = nicht beihilfefähig. Steht nicht auf der Rechnung.
Hinweis Anmerkungen des Verzeichnisses und der Beihilfe, z. B. „nicht neben Ziffer 1 oder 4“, und Hinweise wie der Arztvorbehalt bei Eigenblut (24.1, 25.11).

Text, Spanne, Beihilfe und Hinweis gleicht Salvia beim Start mit dem Verzeichnis ab – Änderungen daran gehen dabei verloren, der Praxisbetrag nie. Nummer und Typ einer mitgelieferten Position sowie den Namen des Katalogs können Sie nicht ändern. Liegt Ihr Betrag über dem GebüH-Höchstbetrag, speichert Salvia ihn und zeigt den Hinweis Betrag außerhalb der GebüH-Spanne: Das Verzeichnis ist unverbindlich, ohne vorherige Honorarvereinbarung ist ein höherer Betrag im Streitfall aber schwer durchsetzbar, und private Krankenversicherungen erstatten meist höchstens bis zum GebüH-Höchstsatz. Unter dem Mindestbetrag gibt es keinen Hinweis. Dieselbe Warnung zeigt das Fenster Leistung im Abrechnungsfall bzw. Leistung bearbeiten in der Rechnung, mit einem Knopf für den Vermerk „Gemäß Honorarvereinbarung“ (siehe Leistungen und Diagnosen).

Positionen ohne Betrag im Verzeichnis (10.3, 10.4, 15.2) fragt Salvia beim Hinzufügen ab. Im Ziffernwerkzeug steht unter jeder GebüH-Ziffer die Spanne und der Beihilfe-Höchstbetrag, darunter gekürzt der Hinweis – ganz lesen Sie ihn beim Darüberfahren. Wie Sie damit abrechnen, erklärt Abrechnung nach GebüH.

Eigene Ziffer anlegen

Eigene Ziffern gehören in einen eigenen Katalog, nicht in den Katalog „GebüH“ (siehe Tipps).

  1. Legen Sie bei Bedarf mit + links einen Katalog an, z. B. „Eigene Leistungen“, und Speichern Sie ihn.
  2. Klicken Sie links auf den Katalog.
  3. Klicken Sie rechts auf Neue Ziffer anlegen. Eine neue Ziffer hat den Typ GebüH.
  4. Wählen Sie bei Bedarf einen anderen Typ und füllen Sie die Felder aus.
  5. Klicken Sie auf Speichern.

Um den Text einer Position des Katalogs „GebüH“ abzuwandeln, markieren Sie sie und nutzen Selektiere Ziffer(n) in anderen Katalog duplizieren. Die Kopie im eigenen Katalog können Sie frei ändern. Den Betrag Ihrer Praxis ändern Sie dagegen direkt im Katalog „GebüH“.

Feld Bedeutung
Katalog Katalog, in dem die Ziffer steht
Typ GebüH, Fixbetrag, Auslage, Sonstiges Honorar, Freitext oder MwSt. – einige Felder erscheinen nur bei bestimmten Typen (siehe Die Typen)
Ziffer Pflicht. Die Nummer, wie sie auf der Rechnung steht – bei einer Analogziffer steht dort stattdessen die Nummer aus Analog zu
Analog zu Nur bei Typ GebüH, optional. Die gleichwertige GebüH-Position, nach der diese Leistung analog berechnet wird. Auf der Rechnung steht dann diese Nummer mit „A“, z. B. „21.1 A“
Gruppe Freie Angabe zur Einordnung
Legende Pflicht. Leistungstext auf der Rechnung
Hinweis Eigene Anmerkung zur Ziffer
Steuersatz Nur bei Typ MwSt. In Prozent, z. B. 19 oder 7; für Produkte ohne Umsatzsteuer 0. Voreingestellt 19 %
Betrag / Preis inkl. MwSt. Der Betrag je Stück, bei MwSt. der Bruttopreis. Fehlt bei Freitext (kein Betrag). Muss größer als 0,00 € sein – außer wenn er beim Hinzufügen abgefragt wird
Betrag beim Hinzufügen abfragen Bei allen Typen außer Freitext. Fragt den Betrag ab, wenn Sie die Ziffer einem Fall oder einer Rechnung hinzufügen; der Betrag oben ist dann nur der Vorschlag
GebüH von / GebüH bis / Beihilfe bis Nur bei Typ GebüH. Spanne laut Gebührenverzeichnis und Höchstbetrag der Beihilfe, nur zur Orientierung (siehe Der Katalog „GebüH“). Bei Positionen des mitgelieferten Katalogs nicht änderbar

Steht eine Leistung nicht im Gebührenverzeichnis, legen Sie eine Ziffer vom Typ GebüH an, tragen unter Analog zu die Nummer der gleichwertigen Position ein und beschreiben in der Legende, was Sie tatsächlich erbringen. Passt auch analog keine Position, nehmen Sie den Typ Sonstiges Honorar.

Die Typen

Typ So wird berechnet
GebüH Gebühr nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker: der Betrag der Ziffer. Die Positionen des Katalogs „GebüH“ haben diesen Typ, ebenso Ihre Analogziffern
Fixbetrag Fester Betrag, z. B. eine Pauschale – auf Wunsch beim Hinzufügen abgefragt
Auslage Tatsächliche Kosten zum Einkaufspreis, z. B. Arzneimittel, Ampullen oder Porto, ohne Aufschlag – auf Wunsch beim Hinzufügen abgefragt. Kleinmaterial wie Tupfer, Desinfektion, Einmalspritzen oder kleine Kompressen ist nach dem Gebührenverzeichnis nicht berechnungsfähig. Auf der Rechnung stehen die Auslagen als eigener Block Auslagen
Sonstiges Honorar Honorar außerhalb des Gebührenverzeichnisses, z. B. ein Ausfallhonorar
Freitext Nur Text: steht als eingeschobene Zeile ohne Anzahl und Betrag in der Rechnung; die Legende ist der Text
MwSt. Produkt oder Leistung mit Umsatzsteuer; der Betrag ist der Bruttopreis. Produkte stehen mit auf der GebüH-Rechnung. Ein Hinweis erinnert daran, dass Sie apothekenpflichtige Arzneimittel nicht an Patienten verkaufen oder abgeben dürfen, auch nicht kostenlos (§ 43 Arzneimittelgesetz) – in der Behandlung anwenden dürfen Sie sie. Ob Umsatzsteuer anfällt, klären Sie mit Ihrem Steuerberater

Hausbesuch, Wegegeld und Reisekosten berechnen Sie mit den GebüH-Positionen 9.x und 10.x, Kilometer bzw. Stunden über die Anzahl (z. B. 10.5 je Kilometer). Mehr unter Abrechnung nach GebüH.

So wird aus der Ziffer eine Leistung

Wenn Sie im Abrechnungsfall eine Ziffer per Doppelklick übernehmen, rechnet Salvia:

Betrag = Anzahl × Betrag der Ziffer, auf Cent gerundet.

Die Anzahl ist zunächst 1. Bei Betrag beim Hinzufügen abfragen ergibt sich der Betrag aus Ihrer Eingabe; ein Freitext hat keinen Betrag. Legende, Analogziffer und Steuersatz werden mitgenommen, bei GebüH-Ziffern zusätzlich Spanne und Beihilfe-Höchstbetrag; das Fenster Leistung zeigt sie als Orientierung (siehe Leistungen und Diagnosen). Bei Typ MwSt. gilt der Betrag als Bruttobetrag; Salvia weist den enthaltenen Steueranteil aus.

In der Ziffernauswahl stehen alle Kataloge nach Namen sortiert, dazu der Eintrag Ziffernketten. Innerhalb eines Katalogs sind die Ziffern nach ihrer Reihenfolge sortiert – im Katalog „GebüH“ wie im Verzeichnis, neue eigene Ziffern stehen am Ende.

Tipps und typische Fragen

Siehe auch