Ziffern
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Ziffern sind die abrechenbaren Leistungen – die Positionen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH) ebenso wie Ihre eigenen Positionen, etwa Analogziffern, Auslagen, Pauschalen oder Produkte. Die Ziffern sind in Kataloge gegliedert. Beim Erfassen von Leistungen im Abrechnungsfall wählen Sie aus diesen Katalogen aus.
Überblick
Die Seite ist zweigeteilt:
- Links: die Kataloge. Ein Schloss kennzeichnet Systemkataloge. Salvia bringt den Katalog GebüH mit allen Positionen des Gebührenverzeichnisses mit (siehe unten). Das + oben legt einen eigenen Katalog an, ein Doppelklick öffnet einen Katalog zum Umbenennen oder Löschen.
- Rechts: die Ziffern des gewählten Katalogs. Klicken Sie links auf einen Katalog, um seine Ziffern zu sehen. Die Liste zeigt Ziffer, Legende, Typ und Betrag, dazu in der Spalte GebüH / Beihilfe Spanne und Beihilfe-Höchstbetrag, mit Suchfeld und bis zu 500 Einträgen je Seite. Den Katalog „GebüH“ zeigt sie in der Reihenfolge des Verzeichnisses.
Die Schaltflächen über der Ziffernliste (Symbole, der Name erscheint beim Darüberfahren):
| Schaltfläche | Wirkung |
|---|---|
| Neue Ziffer anlegen (+) | Legt eine Ziffer im gewählten Katalog an |
| Selektiere Ziffer(n) duplizieren (Kopieren) | Kopiert die markierten Ziffern im selben Katalog |
| Selektierte Ziffer(n) in anderen Katalog verschieben. (Pfeile) | Verschiebt die markierten Ziffern; im Fenster Ziffern verschieben wählen Sie den Ziel-Katalog |
| Selektiere Ziffer(n) in anderen Katalog duplizieren (Einfügen) | Kopiert die markierten Ziffern in einen anderen Katalog (Fenster Ziffer(n) kopieren) |
Markieren Sie Ziffern über die Kästchen am Zeilenanfang. Ein Doppelklick öffnet eine Ziffer.
Der Katalog „GebüH“
Salvia bringt den Katalog GebüH mit: alle 147 Positionen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (Fassung 2002), dazu die Nummer 2a „homöopathische Erstanamnese“ aus der Beihilfe (steht nicht im Gebührenverzeichnis, Betrag mit dem Beihilfe-Höchstbetrag von 80,00 € vorbelegt).
| Feld | Bedeutung |
|---|---|
| Betrag | Der Betrag, den Ihre Praxis berechnet (Praxisbetrag). Vorbelegt mit dem GebüH-Höchstbetrag. Ändern Sie ihn hier – Salvia behält ihn auch bei Aktualisierungen. |
| GebüH von / GebüH bis | Die Spanne laut Gebührenverzeichnis, nur zur Orientierung. Steht im Verzeichnis nur „bis“, ist „von“ leer. |
| Beihilfe bis | Höchstbetrag, bis zu dem die Beihilfe des Bundes die Leistung erstattet (Anlage 2 der Bundesbeihilfeverordnung). Leer = nicht beihilfefähig. Steht nicht auf der Rechnung. |
| Hinweis | Anmerkungen des Verzeichnisses und der Beihilfe, z. B. „nicht neben Ziffer 1 oder 4“, und Hinweise wie der Arztvorbehalt bei Eigenblut (24.1, 25.11). |
Text, Spanne, Beihilfe und Hinweis gleicht Salvia beim Start mit dem Verzeichnis ab – Änderungen daran gehen dabei verloren, der Praxisbetrag nie. Nummer und Typ einer mitgelieferten Position sowie den Namen des Katalogs können Sie nicht ändern. Liegt Ihr Betrag über dem GebüH-Höchstbetrag, speichert Salvia ihn und zeigt den Hinweis Betrag außerhalb der GebüH-Spanne: Das Verzeichnis ist unverbindlich, ohne vorherige Honorarvereinbarung ist ein höherer Betrag im Streitfall aber schwer durchsetzbar, und private Krankenversicherungen erstatten meist höchstens bis zum GebüH-Höchstsatz. Unter dem Mindestbetrag gibt es keinen Hinweis. Dieselbe Warnung zeigt das Fenster Leistung im Abrechnungsfall bzw. Leistung bearbeiten in der Rechnung, mit einem Knopf für den Vermerk „Gemäß Honorarvereinbarung“ (siehe Leistungen und Diagnosen).
Positionen ohne Betrag im Verzeichnis (10.3, 10.4, 15.2) fragt Salvia beim Hinzufügen ab. Im Ziffernwerkzeug steht unter jeder GebüH-Ziffer die Spanne und der Beihilfe-Höchstbetrag, darunter gekürzt der Hinweis – ganz lesen Sie ihn beim Darüberfahren. Wie Sie damit abrechnen, erklärt Abrechnung nach GebüH.
Eigene Ziffer anlegen
Eigene Ziffern gehören in einen eigenen Katalog, nicht in den Katalog „GebüH“ (siehe Tipps).
- Legen Sie bei Bedarf mit + links einen Katalog an, z. B. „Eigene Leistungen“, und Speichern Sie ihn.
- Klicken Sie links auf den Katalog.
- Klicken Sie rechts auf Neue Ziffer anlegen. Eine neue Ziffer hat den Typ GebüH.
- Wählen Sie bei Bedarf einen anderen Typ und füllen Sie die Felder aus.
- Klicken Sie auf Speichern.
Um den Text einer Position des Katalogs „GebüH“ abzuwandeln, markieren Sie sie und nutzen Selektiere Ziffer(n) in anderen Katalog duplizieren. Die Kopie im eigenen Katalog können Sie frei ändern. Den Betrag Ihrer Praxis ändern Sie dagegen direkt im Katalog „GebüH“.
| Feld | Bedeutung |
|---|---|
| Katalog | Katalog, in dem die Ziffer steht |
| Typ | GebüH, Fixbetrag, Auslage, Sonstiges Honorar, Freitext oder MwSt. – einige Felder erscheinen nur bei bestimmten Typen (siehe Die Typen) |
| Ziffer | Pflicht. Die Nummer, wie sie auf der Rechnung steht – bei einer Analogziffer steht dort stattdessen die Nummer aus Analog zu |
| Analog zu | Nur bei Typ GebüH, optional. Die gleichwertige GebüH-Position, nach der diese Leistung analog berechnet wird. Auf der Rechnung steht dann diese Nummer mit „A“, z. B. „21.1 A“ |
| Gruppe | Freie Angabe zur Einordnung |
| Legende | Pflicht. Leistungstext auf der Rechnung |
| Hinweis | Eigene Anmerkung zur Ziffer |
| Steuersatz | Nur bei Typ MwSt. In Prozent, z. B. 19 oder 7; für Produkte ohne Umsatzsteuer 0. Voreingestellt 19 % |
| Betrag / Preis inkl. MwSt. | Der Betrag je Stück, bei MwSt. der Bruttopreis. Fehlt bei Freitext (kein Betrag). Muss größer als 0,00 € sein – außer wenn er beim Hinzufügen abgefragt wird |
| Betrag beim Hinzufügen abfragen | Bei allen Typen außer Freitext. Fragt den Betrag ab, wenn Sie die Ziffer einem Fall oder einer Rechnung hinzufügen; der Betrag oben ist dann nur der Vorschlag |
| GebüH von / GebüH bis / Beihilfe bis | Nur bei Typ GebüH. Spanne laut Gebührenverzeichnis und Höchstbetrag der Beihilfe, nur zur Orientierung (siehe Der Katalog „GebüH“). Bei Positionen des mitgelieferten Katalogs nicht änderbar |
Steht eine Leistung nicht im Gebührenverzeichnis, legen Sie eine Ziffer vom Typ GebüH an, tragen unter Analog zu die Nummer der gleichwertigen Position ein und beschreiben in der Legende, was Sie tatsächlich erbringen. Passt auch analog keine Position, nehmen Sie den Typ Sonstiges Honorar.
Die Typen
| Typ | So wird berechnet |
|---|---|
| GebüH | Gebühr nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker: der Betrag der Ziffer. Die Positionen des Katalogs „GebüH“ haben diesen Typ, ebenso Ihre Analogziffern |
| Fixbetrag | Fester Betrag, z. B. eine Pauschale – auf Wunsch beim Hinzufügen abgefragt |
| Auslage | Tatsächliche Kosten zum Einkaufspreis, z. B. Arzneimittel, Ampullen oder Porto, ohne Aufschlag – auf Wunsch beim Hinzufügen abgefragt. Kleinmaterial wie Tupfer, Desinfektion, Einmalspritzen oder kleine Kompressen ist nach dem Gebührenverzeichnis nicht berechnungsfähig. Auf der Rechnung stehen die Auslagen als eigener Block Auslagen |
| Sonstiges Honorar | Honorar außerhalb des Gebührenverzeichnisses, z. B. ein Ausfallhonorar |
| Freitext | Nur Text: steht als eingeschobene Zeile ohne Anzahl und Betrag in der Rechnung; die Legende ist der Text |
| MwSt. | Produkt oder Leistung mit Umsatzsteuer; der Betrag ist der Bruttopreis. Produkte stehen mit auf der GebüH-Rechnung. Ein Hinweis erinnert daran, dass Sie apothekenpflichtige Arzneimittel nicht an Patienten verkaufen oder abgeben dürfen, auch nicht kostenlos (§ 43 Arzneimittelgesetz) – in der Behandlung anwenden dürfen Sie sie. Ob Umsatzsteuer anfällt, klären Sie mit Ihrem Steuerberater |
Hausbesuch, Wegegeld und Reisekosten berechnen Sie mit den GebüH-Positionen 9.x und 10.x, Kilometer bzw. Stunden über die Anzahl (z. B. 10.5 je Kilometer). Mehr unter Abrechnung nach GebüH.
So wird aus der Ziffer eine Leistung
Wenn Sie im Abrechnungsfall eine Ziffer per Doppelklick übernehmen, rechnet Salvia:
Betrag = Anzahl × Betrag der Ziffer, auf Cent gerundet.
Die Anzahl ist zunächst 1. Bei Betrag beim Hinzufügen abfragen ergibt sich der Betrag aus Ihrer Eingabe; ein Freitext hat keinen Betrag. Legende, Analogziffer und Steuersatz werden mitgenommen, bei GebüH-Ziffern zusätzlich Spanne und Beihilfe-Höchstbetrag; das Fenster Leistung zeigt sie als Orientierung (siehe Leistungen und Diagnosen). Bei Typ MwSt. gilt der Betrag als Bruttobetrag; Salvia weist den enthaltenen Steueranteil aus.
In der Ziffernauswahl stehen alle Kataloge nach Namen sortiert, dazu der Eintrag Ziffernketten. Innerhalb eines Katalogs sind die Ziffern nach ihrer Reihenfolge sortiert – im Katalog „GebüH“ wie im Verzeichnis, neue eigene Ziffern stehen am Ende.
Tipps und typische Fragen
- Warum sind meine Änderungen an einer GebüH-Position wieder weg? Die Positionen des Systemkatalogs „GebüH“ gleicht Salvia bei jedem Programmstart mit dem mitgelieferten Verzeichnis ab. Text, Spanne, Beihilfe-Höchstbetrag und Hinweis werden dabei zurückgesetzt, gelöschte Positionen kommen wieder – dann mit dem vorbelegten Betrag. Ihren Praxisbetrag und Betrag beim Hinzufügen abfragen lässt der Abgleich stehen. Einen anderen Text ändern Sie deshalb an einer Kopie in einem eigenen Katalog.
- „Bitte geben Sie einen Betrag größer als 0,00 € ein.“ Ändert sich der Betrag von Mal zu Mal, schalten Sie Betrag beim Hinzufügen abfragen ein. Ein Freitext braucht keinen Betrag.
- „„GebüH von“ ist größer als „GebüH bis“.“ Tragen Sie die Spanne einer eigenen GebüH-Ziffer so ein, wie sie im Gebührenverzeichnis steht.
- Prüft Salvia Höchstbeträge oder Ausschlüsse? Gewarnt wird nur, wenn ein Betrag über dem GebüH-Höchstbetrag liegt – gesperrt wird er nie. Anmerkungen wie „kann nicht neben einer Leistung nach Ziffer 1 oder Ziffer 4 berechnet werden“ stehen im Hinweis der Ziffer; geprüft werden sie nicht.
- Die Ziffer taucht im Abrechnungsfall nicht auf. Eigene Ziffern gehören zur Rechnungsart GebüH – so passen auch Auslagen, Honorare und Produkte auf die GebüH-Rechnung. Passt eine Ziffer nicht zur Rechnungsvorlage des Falls, übernimmt Salvia sie nicht und sagt mit „Nicht hinzugefügt“ bzw. „Nicht alle Ziffern übernommen“, warum. Öffnen Sie eine so gemeldete eigene Ziffer hier und speichern Sie sie erneut – dann gehört sie zur GebüH-Rechnung.
- Wo finde ich Hausbesuch, Wegegeld und Reisekosten? Im Katalog „GebüH“: Hausbesuche unter 9.1 bis 9.3, Wegegeld und Reisekosten unter 10.1 bis 10.8. Bei 10.3 und 10.4 fragt Salvia den Betrag beim Hinzufügen ab.
- Kann ich den Katalog „GebüH“ löschen? Nein, Systemkataloge haben keine Schaltfläche Löschen. Eigene Kataloge und Ziffern löschen Sie nach einer Rückfrage.